Der dib unterstützt die Petition und die Forderungen von UN Women Deutschland Catcalling als Straftatbestand einzuführen.
Hierzu die Pressemitteilung von UN Women Deutschland:
UN Women Deutschland begrüßt Gesetzentwurf gegen Catcalling: „Sexuelle Belästigung ist kein Kompliment“
Bonn/Berlin, 02.11.2026. UN Women Deutschland begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig, einen neuen Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigung (sogenanntes Catcalling) einzuführen. Damit wird eine langjährige Forderung von UN Women Deutschland aufgegriffen: Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum muss rechtliche Konsequenzen haben.
UN Women Deutschland fordert seit November 2025 mit einer Petition auf der Plattform Innnit, Catcalling als verbale und nonverbale sexuelle Belästigung als Straftat anzuerkennen und darüber aufzuklären. Die Petition wurde von prominenten Erstunterzeichner*innen wie Carolin Kebekus und Ruth Moschner unterstützt und hat über 62.000 Unterschriften erreicht. Die breite Unterstützung zeigt: Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum wird nicht länger als vermeintliche Normalität hingenommen.
„Catcalling ist kein Kompliment oder Flirt. Es ist sexuelle Belästigung und muss endlich auch als solche im Strafgesetzbuch verankert werden. Frauen, Mädchen und nicht-binäre Personen haben das Recht, sich sicher und frei im öffentlichen Raum zu bewegen, ohne von Männern sexuell belästigt zu werden.“, sagt Dr. Carolin Weyand, Vorständin von UN Women Deutschland.
UN Women Deutschland appelliert an Bund und Länder, die Gesetzesinitiative zügig voranzubringen und die notwendigen gesetzlichen Regelungen auf den Weg zu bringen.
Eine bundesweite Aufklärungs- und Bildungsoffensive muss zudem darüber informieren, dass Catcalling eine strafbare Verletzung der Rechte von Mädchen, Frauen und nicht-binären Personen ist.
Mehr Informationen zu Catcalling und den Forderungen von UN Women Deutschland